Bundesnotbremse ist abgelaufen - Wie verhalte ich mich aktuell richtig?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitgeber bleiben weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte bzw. von einer COVID-19 Erkrankung genesene Beschäftigte. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, die Testangebote wahrzunehmen. Sie müssen dem Arbeitgeber auch keine Auskunft über ihren Impf- bzw. Genesungsstatus geben.
  • Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
  • Die Vorgabe einer Mindestfläche von 10 Quadratmeter pro Person in Großraumbüros fällt weg.
  • Mit dem Auslaufen der Bundesnotbremse wird auch die strikte Vorgabe von Homeoffice gestrichen. Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. "Dazu kann auch weiterhin das Arbeiten im Homeoffice wichtige Beiträge leisten", heißt es beim Bundesarbeitsministerium.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren.
  • Auch während der Pausen und in Pausenräumen muss der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.

 

Vorerst müssen Arbeitgeber bis September 2021 nachweisen können, dass sie ausreichend Tests bestellen oder Dritte mit der Testung beauftragt haben. Zudem müssen die Betriebe auf eigene Kosten Masken und Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen und für die ausreichende Belüftung der Räume sorgen.

Die Mitarbeiter müssen mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können.