Welchen Mundschutz brauche ich?
Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation zu SARS-CoV-2 / Covid-19 werden bzgl. unterschiedlicher Zusammenhänge, verschiedene Mundschutzmasken zur Bedeckung von Mund und Nase genutzt. Weil sich diese Masken in ihrem Zweck und in ihren Schutz- und sonstigen Leistungsmerkmalen - unterscheiden, möchten wir Sie auf wesentliche Charakteristika hinweisen.
Zu unterscheiden sind grundsätzlich Masken, die als Mund-Nasen-Schutz aus handelsüblichen Stoffen hergestellt werden (1. „Community- oder DIY-Masken“) und solche, die aufgrund der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und technischer Normen Mundschutzmasken mit ausgelobter Schutzwirkung darstellen (2. Medizinische Gesichtsmasken und 3. Partikelfiltrierende Halbmasken).
1. „Mund-Nasen-Bedeckung“
Mund-Nasen-Bedeckungen sind im weitesten Sinne Mundschutzmasken, die (z.B. in Eigenproduktion auf Basis von Instruktionen aus dem World Wide Web oder industriell gefertigt als modischer Mundschutz) aus konventionellen Stoffen genäht und im Alltag getragen werden. Einfache Mundschutzmasken genügen in der Regel nicht den für Medizinische Gesichtsmasken (2.) oder persönliche Schutzausrüstung wie partikelfiltrierende Halbmasken (3.) einschlägigen Normanforderungen bzw. haben nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Verifezierungsverfahren durchlaufen. Sie dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung in Verkehr gebracht und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden.
Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.
2. Medizinische Mundschutzmasken
Medizinische Gesichtsmasken (MNS; Operations-(OP-)Masken) dienen vor allem dem Fremdschutz und schützen das Gegenüber vor der Exposition möglicherweise infektiöser Tröpfchen desjenigen, der den Mundschutz trägt. Zwar schützen entsprechende Mundschutzmasken bei festem Sitz begrenzt auch den Träger der Maske, dies ist jedoch nicht die primäre Zweckbestimmung bei Mundschutzmasken. Dieser wird z.B. eingesetzt, um zu verhindern, dass Tröpfchen aus der Atemluft des Behandelnden in offene Wunden eines Patienten gelangen. Weil der Träger je nach Sitz der Medizinischen Gesichtsmaske nicht nur durch das Filtervlies einatmet, sondern die Atemluft an den Rändern der Mundschutzmaske vorbei als Leckstrom angesogen wird, bieten Medizinische Gesichtsmasken für den Träger in der Regel kaum Schutz gegenüber erregerhaltigen Aerosolen. Sie können jedoch Mund- und Nasenpartie des Trägers vor einem direkten Auftreffen von exspirierten Tröpfchen des Gegenüber schützen sowie vor einer Erregerübertragung durch direkten Kontakt mit den Händen.
3. Partikelfiltrierende Mundschutzmasken (FFP1, FFP2 und FFP3)
Partikelfiltrierende Mundschutzmasken (FFP-Masken) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und haben die Zweckbestimmung, den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Das Design der partikelfiltrierenden Mundschutzmasken ist unterschiedlich. Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz, obwohl sie primär nur für den Eigenschutz ausgelegt sind. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und bieten daher keinen Fremdschutz.